Bezahlung der Fischereiabgabe bei der Behörde:
- Sie stellen vor Ort (mündlich) einen Antrag auf Entrichtung der Fischereiabgabe.
- Hierfür benötigen Sie einen Identitätsnachweis (zum Beispiel Personalausweis) und falls vorhanden Ihren Fischereischein.
- Nach Bezahlung der Abgabe und der Verwaltungsgebühr wird der digitale Nachweis über die Bezahlung der Fischereiabgabe bei der örtlichen Ordnungsbehörde ausgedruckt und sofort ausgehändigt und auf Wunsch auch per E-Mail zugesandt.
Antragstellung über einen Onlinedienst:
- Loggen Sie sich bitte in Ihr Servicekonto im Serviceportal "Gemeinsam Online" ein. Wenn Sie noch kein Servicekonto eröffnet haben, legen Sie sich bitte zunächst ein Konto an (kostenlos). Die zuständige Behörde empfiehlt die Nutzung eines Servicekontos Plus mit Nutzung der eID-Funktion des Personalausweises und Installation der Ausweis-App des Bundes – dabei werden die Daten des Personalausweises automatisch korrekt in den Onlinedienst übertragen. Technisch möglich ist jedoch auch die Nutzung eines einfachen Servicekontos (Login mittels Mailadresse und Passwort). In diesem Fall ist besondere Sorgfalt bei der Pflege der Daten im Servicekonto geboten; eine exakte Einstimmung der Personendaten mit den Angaben auf dem Personalausweis ist zwingend erforderlich.
- Wählen Sie den Dienst „Fischereiabgabe Zahlung“ aus und geben Sie die erforderlichen Daten ein. Wählen Sie insbesondere aus, für welche Jahre Sie die Abgabe bezahlen wollen.
- Nach Bezahlung der Abgabe und Verwaltungsgebühren im Onlinedienst wird Ihnen der digitale Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe in das Postfach Ihres Servicekontos zugesandt. Dies kann einige Minuten dauern.
