Antragstellung bei der Behörde:
- Sie vereinbaren einen Termin bei der zuständigen Meldebehörde.
- Sie erscheinen persönlich und stellen den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht.
- Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter nimmt Ihre Angaben auf, prüft Ihre Unterlagen und bewertet die Voraussetzungen für eine Befreiung (zum Beispiel gesundheitliche Gründe).
- Ihr Antrag wird im Melderegister dokumentiert und weiterbearbeitet.
- Sie erhalten eine Bestätigung über die Antragstellung sowie Hinweise zu den weiteren Schritten, einschließlich der Entscheidung und gegebenenfalls der Dauer der Befreiung.
Antragstellung über einen Onlinedienst:
- Sie prüfen auf der Internetseite Ihrer Meldebehörde, ob ein Onlinedienst für die Befreiung von der Ausweispflicht angeboten wird.
- Falls ein Onlinedienst verfügbar ist, benötigen Sie für die Anmeldung ein hoheitliches Dokument mit aktivierter elektronischer Identitätsfunktion (eID) (zum Beispiel Personalausweis oder eID-Karte).
- Sie wählen den Onlinedienst zur Befreiung von der Ausweispflicht aus.
- Sie füllen das digitale Formular aus und übermitteln die erforderlichen Angaben. Falls nötig, können Sie Nachweise oder medizinische Dokumente hochladen.
- Nachdem Sie alle Informationen geprüft haben, senden Sie den Antrag elektronisch an die Behörde.
- Ihre Angaben werden von der Meldebehörde entgegengenommen, geprüft und im Melderegister verarbeitet.
- Sie erhalten eine digitale Rückmeldung, die den Eingang Ihres Antrags bestätigt und Sie über die weiteren Schritte und den Entscheidungsprozess informiert.
