Den Gründungszuschuss müssen Sie bei der Agentur für Arbeit beantragen:
- Vereinbaren Sie zunächst einen Termin für ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit. Sie können dies telefonisch über die Arbeitnehmer-Hotline oder online auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit erledigen.
- Ihre Beraterin oder Ihr Berater bespricht mit Ihnen, welche finanziellen Hilfen für Existenzgründerinnen und Existenzgründer es gibt und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.
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Danach muss eine fachkundige Stelle Ihr Gründungsvorhaben positiv begutachten. Sie können die fachkundige Stelle frei wählen. Fachkundige Stellen für die Erstellung von Gutachten sind insbesondere:
- Industrie- und Handelskammern,
- Handwerkskammern,
- Innungen,
- berufsständische Kammern,
- Fachverbände oder
- Kreditinstitute.
- Sie können den Gründungszuschuss online beantragen.
- Die Arbeitsagentur prüft zusätzlich, ob Sie die fachlichen Voraussetzungen für die Ausübung der beabsichtigen selbständigen Tätigkeit erfüllen.
- Die Agentur für Arbeit bewilligt den Gründungszuschuss zunächst für 6 Monate, wenn die fachkundige Stelle die Tragfähigkeit Ihrer Geschäftsidee bescheinigt hat und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.
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Den Bewilligungsbescheid finden Sie in Ihrem Profil im Bereich „Bescheidablage“, sofern Sie der Online-Zustellung zugestimmt haben.
- Wenn Sie der Online-Zustellung nicht zugestimmt haben, erhalten Sie den Bewilligungsbescheid über den Postweg.
- Sie erhalten 6 Monate lang den Gründungszuschuss.
- Im Anschluss an die Phase 1 können Sie den Gründungszuschuss für die Phase 2 beantragen. In Ihrem Profil finden Sie rechtzeitig alle notwendigen Informationen.
- Um den verringerten Zuschuss für weitere 9 Monate erhalten zu können, müssen Sie nachweisen, dass Sie die selbstständige Tätigkeit tatsächlich ausgeübt haben und zu erwarten ist, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nach dem Ende der Förderung aus eigener Kraft bestreiten können.
