Für neu zugelassene reine Elektrofahrzeuge gilt:
- Sie müssen keinen Antrag stellen.
- Die Feststellung, ob es sich bei Ihrem Fahrzeug um ein begünstigtes reines Elektrofahrzeug handelt, wird auf Grundlage der Fahrzeugdaten getroffen, welche von der Zulassungsbehörde übermittelt werden.
- Sie sind ab dem Tag der Erstzulassung von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.
Für nachträglich auf reinen Elektroantrieb umgerüstete Fahrzeuge gilt:
- Wenn Sie ihr nachträglich umgerüstetes Fahrzeug als reines Elektrofahrzeug zulassen wollen, wird dies durch die zuständige Zulassungsbehörde geprüft.
- Die Steuerbegünstigungen gelten ab dem Tag der Umrüstung, an dem die Zulassungsbehörde die Voraussetzungen als erfüllt feststellt.
Ergibt sich aus den von der Zulassungsbehörde übermittelten Daten, dass ein begünstigtes Elektrofahrzeug vorliegt, erhalten Sie automatisch einen Bescheid des zuständigen Hauptzollamts über die Gewährung der Steuerbefreiung beziehungsweise Steuerermäßigung.
