- In Ihrer Einrichtung tritt ein Sterbefall ein.
- Eine ärztliche Leichenschau wird durchgeführt, die Todesbescheinigung wird erstellt.
- Ihre Einrichtung übermittelt die Sterbefallanzeige mit allen erforderlichen Angaben an das zuständige Standesamt.
- Das Standesamt prüft die Informationen und fordert bei Bedarf Unterlagen nach.
- Nach erfolgreicher Prüfung wird der Sterbefall beurkundet.
- Sterbeurkunden werden anschließend von berechtigten Personen direkt beim Standesamt beantragt.
