Die Anzeige muss von der privaten Person oder dem beauftragten Bestattungsunternehmen erfolgen. Angehörige können die Anzeige nicht stellvertretend übernehmen, es sei denn, sie sind ausdrücklich bevollmächtigt.
Die Todesbescheinigung ist ein medizinisches Dokument und wird unabhängig von der Anzeige übermittelt.
Sterbeurkunden werden nur an berechtigte Personen ausgegeben (zum Beispiel Angehörige oder bevollmächtigte Bestattungsunternehmen).
Verwenden Sie offizielle Formulare oder digitale Übermittlungswege, sofern Ihre Kommune diese anbietet.
Stellen Sie sicher, dass alle Angaben vollständig und korrekt sind, um Verzögerungen bei der Beurkundung zu vermeiden.
Die Anzeige dient ausschließlich der Beurkundung des Sterbefalls. Organisatorische oder bestattungsbezogene Fragen klären Sie direkt mit dem Bestattungsunternehmen oder anderen zuständigen Stellen.