Erfahren Sie, wie Sie mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung Ihre Wünsche für den Ernstfall festlegen können. Lassen Sie sich beraten, um die passende Vorsorgemöglichkeit für Ihre Bedürfnisse zu finden.
Leistungsbeschreibung
Um in unerwarteten Situationen wie einer schweren Krankheit oder einem Unfall vorbereitet zu sein, können Sie mit drei wichtigen Dokumenten vorsorgen: der Vorsorgevollmacht, der Betreuungsverfügung und der Patientenverfügung. Diese Dokumente helfen Ihnen, Ihre Wünsche klar festzulegen, falls Sie selbst nicht mehr entscheiden können.
Vorsorgevollmacht: Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine vertrauenswürdige Person, die in Ihrem Namen handeln darf. Diese Person kann für Sie Entscheidungen treffen, etwa im Zusammenhang mit Behörden, bei finanziellen Angelegenheiten oder bei medizinischen Fragen. Dazu gibt es Ankreuz-Formulare, die unkompliziert ausgefüllt werden können. Es kann auch ratsam sein, sich bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht beraten zu lassen. Insbesondere Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden bieten Ihnen Unterstützung an.
Betreuungsverfügung: In einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wen das Gericht als rechtliche Betreuungsperson bestellen soll, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können und die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung erforderlich ist. Sie können auch spezielle Wünsche zur Betreuung äußern, die das Gericht berücksichtigen soll.
Patientenverfügung: Mit einer Patientenverfügung dokumentieren Sie, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, für den Fall, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Dies ist besonders relevant in Situationen am Lebensende. Die Patientenverfügung muss schriftlich vorliegen und ist nur gültig, wenn Sie volljährig sind.
Die Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden stellen Ihnen umfassende Informationen zur Verfügung oder beraten Sie persönlich und kostenfrei, um die Unterschiede zwischen diesen Dokumenten zu verstehen und sie korrekt zu erstellen. Sie erhalten auch Hinweise zur Beglaubigung und Aufbewahrung.