Sie erhalten eine Mitteilung, sofern Sie für die Zahlung und Meldung der Sozialversicherungsbeiträge zuständig sind. Dies kann elektronisch, zum Beispiel über die Elektronische Maßnahmeabwicklung (EMAW), oder über ein personenbezogenes Informationsschreiben erfolgen.
Damit Ihnen die Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden können, müssen Sie einen Antrag stellen.
- Nutzen Sie die Möglichkeit, den „Antrag auf Erstattung der Beitragsaufwendungen für Menschen mit Behinderungen“ über Ihren Arbeitgeberaccount online einzureichen.
- Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit steht auch weiterhin eine Downloadmöglichkeit zur Verfügung, jedoch sollte diese Option nur noch in Ausnahmefällen genutzt werden.
- Füllen Sie den Antrag vollständig aus. Beachten Sie dabei die Werte aus der Tabelle der Erstattungsbeiträge.
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Senden Sie den Antrag
- online über Ihren Arbeitgeberaccount oder
- postalisch an die zuständige Agentur für Arbeit ein
- beziehungsweise übersenden Sie den Antrag online.
- Die zuständige Agentur für Arbeit prüft Ihren Antrag.
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, bekommen Sie die Sozialversicherungsbeiträge erstattet.
