Die Meldung für Investitionen sollen Sie online über das Bundesportal beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) einreichen.
Sofern Ihnen dies ausnahmsweise nicht möglich oder zumutbar ist, können Sie die Angaben auch auf anderem Wege einreichen. Genaue Information hierzu finden Sie auf der Internetseite des BMWE.
Online-Meldung:
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Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und rufen Sie den Online-Antrag auf.
- Hinweis: Um die Meldung online einzureichen, benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel die Online-Funktion Ihres Personalausweises.
- Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (PDF, XLS, DOC, JPEG, PNG, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.
Der weitere Ablauf ist wie folgt:
- Das BMWE prüft Ihre Angaben und Unterlagen.
- Eröffnet das BMWE innerhalb von 2 Monaten nach Eingang Ihrer Meldung kein Prüfverfahren, gilt die Freigabe als erteilt (sogenannte Genehmigungsfiktion).
- Eröffnet das BMWE innerhalb von 2 Monaten nach Eingang Ihrer Meldung ein Prüfverfahren, erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung. Das BMWE teilt Ihnen hierin mit, welche Unterlagen Sie nachreichen müssen.
- Das anschließende Prüfverfahren dauert je nach Schwierigkeit des Falles unterschiedlich lang, in der Regel jedoch maximal 4 Monate. In der Regel erhalten Sie also innerhalb von insgesamt maximal 6 Monaten ab Meldung eine Entscheidung des BMWE. Im Einzelfall ist aber auch eine deutlich längere Prüfdauer möglich.
- Falls das BMWE keine voraussichtliche Beeinträchtigung feststellt, erhalten Sie eine Freigabe. Falls das BMWE dagegen eine voraussichtliche Beeinträchtigung feststellt, kann es Ihre Investition entweder untersagen oder an Bedingungen knüpfen.
