Den Staatsangehörigkeitsausweis können Sie oder Ihre bevollmächtigte Person beantragen:
- online oder per Post beim Bundesverwaltungsamt (BVA) oder
- per Post oder nach Terminvereinbarung persönlich bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:
- Rufen Sie die Internetseite des Bundesportals auf. Das Portal führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag und die nötigen Nachweise.
- Das BVA prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen in beglaubigter Kopie nach.
- Nach der Entscheidung erhalten Sie eine Aufforderung zur Zahlung der Verwaltungsgebühr.
- Wird Ihr Antrag bewilligt, sendet Ihnen das BVA im Regelfall den Staatsangehörigkeitsausweis zu.
- Sollte das BVA Ihren Antrag ablehnen, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Wenn Sie den Antrag per Post oder persönlich stellen möchten:
- Sie können vorab alle Informationen zur Antragstellung und zu den erforderlichen Unterlagen erhalten.
- Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite des BVA herunter.
- Füllen Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und senden Sie ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post an Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung. Sie können den Antrag auch persönlich dort abgeben.
- Alternativ können Sie Ihren Antrag mit den Unterlagen beim BVA einreichen.
- Das BVA prüft Ihren Antrag und informiert Sie, wenn weitere Unterlagen und Angaben nötig sind.
- Die weiteren Schritte entsprechen dem Verfahren beim Online-Antrag.
