Die Negativbescheinigung können Sie oder Ihre bevollmächtigte Person beantragen:
- online oder per Post beim Bundesverwaltungsamt (BVA) oder
- per Post oder nach Terminvereinbarung persönlich bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:
- Rufen Sie die Internetseite des Bundesportals auf. Das Portal führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag und die nötigen Nachweise.
- Das BVA prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls erforderliche Unterlagen in beglaubigter Kopie nach.
- Nach der Entscheidung erhalten Sie eine Aufforderung zur Zahlung der Verwaltungsgebühr.
- Wird Ihr Antrag bewilligt, sendet Ihnen das BVA im Regelfall die Negativbescheinigung zu.
- Sollte das BVA Ihren Antrag ablehnen, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Wenn Sie den Antrag per Post oder persönlich stellen möchten:
- Sie können vorab per E-Mail, Telefon oder in einem persönlichen Gespräch vor Ort bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung alle Informationen zur Antragstellung und zu den erforderlichen Unterlagen erhalten.
- Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite des BVA herunter.
- Füllen Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und senden Sie ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post an Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung. Sie können den Antragnötig sind.
- Die weiteren Schritte entsprechen dem Verfahren beim Online-Antrag.
