In der Regel zahlen Sie einen Bildungskredit an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zurück . Können Sie die Raten an die KfW ganz oder teilweise nicht zahlen, kann Ihnen die KfW in bestimmten Fällen eine Stundung für bis zu 24 Monaten gewähren.
In bestimmten Fällen gibt die KfW Ihren Vorgang an das Bundesverwaltungsamt (BVA) zur weiteren Bearbeitung ab.
Eine Stundung der Rückzahlung des Bildungskredits können Sie dann per Post oder per Fax beim BVA beantragen.
- Laden Sie den Stundungsantrag auf der Seite des BVA herunter oder nutzen Sie den Vordruck, den Sie vom BVA erhalten.
- Füllen Sie den Antrag aus, fügen Sie die Nachweise bei und senden Sie alle Unterlagen per Post oder per Fax an das BVA.
- Das BVA prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen eine Stundung des Bildungskredits gewährt.
