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Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen beantragen


Hilfe in anderen Lebenslagen kann zum Beispiel beantragen, wer auf Grund von Krankheit, Behinderung oder besonderer sozialer Schwierigkeiten auf finanzielle Hilfe angewiesen ist.


Leistungsbeschreibung

Leistungen der Sozialhilfe – Hilfen in anderen Lebenslagen – unterstützen Menschen in besonderen Situationen, zum Beispiel bei Krankheit, Behinderung oder anderen außergewöhnlichen Lebenslagen. Sie richten sich auch an Personen, die ihren Lebensunterhalt grundsätzlich selbst bestreiten können, jedoch aufgrund einer besonderen Bedarfssituation vorübergehend auf Unterstützung angewiesen sind. Entscheidend ist dabei, ob ihnen die Aufbringung der notwendigen Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.

Zu den Hilfen in anderen Lebenslagen zählen unter anderem auch Bestattungskosten. Diese gelten nicht als Hilfen bei besonderen sozialen Schwierigkeiten, sondern werden rechtlich den Hilfen in anderen Lebenslagen zugeordnet.

Beispiele für Hilfen in anderen Lebenslagen sind:

  • Bestattungskosten
  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (Hauswirtschaftshilfe)
  • Altenhilfe (zum Beispiel Wohnung oder Heimplatz)
  • Blindenhilfe

Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg

Sämtliche Nachweise zu Einkommen- und Vermögensverhältnissen. Zum Beispiel: Kontoauszüge aller vorhandener Konten, Renten- oder Gehaltsnachweise, Nachweise zu Lebensversicherungen etc., Sparbücher. Mietvertrag oder Nachweise über die Hauslasten. Nachweise zu Hausrat- und Haftpflichtversicherungen. Personalausweis


An wen muss ich mich wenden?
  • Kreis oder kreisfreie Stadt
  • Ämter und Gemeinden, wenn der Kreis dies an diese übertragen hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Von Fall zu Fall sind unterschiedliche Unterlagen vorzulegen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg

Der Antrag kann nicht rückwirkend bewilligt werden. Antrag gilt ab dem gestellten Datum.

Rechtsgrundlage

§§ 70 ff. Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg

Neuntes Kapitel SGB XII

Bearbeitungsdauer

Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg

ca. ein bis drei Monate

Kreis Pinneberg - Fachdienst Soziales
Adresse
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Telefon
+49 4121 4502-3472
Fax
+49 4121 4502-93472
E-Mail
u.fahrenkrug@kreis-pinneberg.de
WWW
Fachdienst Soziales
Öffnungszeiten

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

Verkehrsanbindung
Kurt-Wagener-Str.
  • Bus: Linie 6502
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  • Behindertenparkplatz: direkt vor dem Haupteingang
  • Parkplatz: direkt vor dem Hauptgebäude (2 Stunden) oder auf dem Großparkplatz (Einfahrt Ernst-Abbe-Str.)
Gebäudezugänge
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Soziale Hilfen
Adresse
Bismarckstraße 8
25421 Pinneberg
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25421 Pinneberg
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Am Hafen 69 - 71
25421 Pinneberg
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Bahnhofstraße 8
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Hogenkamp 34 a
25421 Pinneberg
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Richard-Köhn-Straße 1
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04101 211-0
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