Sie müssen eine der folgenden Veranstaltungen durchführen:
- Messe
- Ausstellung
- Großmarkt
- Wochenmarkt
- Spezialmarkt
- Jahrmarkt
Wenn Sie eine Veranstaltung festsetzen lassen möchten, müssen Sie dies beantragen. Es besteht keine Pflicht zur Festsetzung einer Veranstaltung. Festgesetzte Veranstaltungen sind von bestimmten Vorgaben befreit.
Sie können als veranstaltende Person
festsetzen lassen.
Das bedeutet, dass Sie von Vorschriften des Ladenöffnungsrechts, des Sonn- und Feiertagsrechts, des Arbeitszeitgesetzes und der Gewerbeordnung befreit sind. Sie können den Antrag als gewerbetreibende Person stellen.
Die Festsetzung umfasst Gegenstand, Zeitraum, Öffnungszeiten und Ort der Veranstaltung. Soweit keine Belange des öffentlichen Interesses entgegenstehen, können Märkte für einen längeren Zeitraum oder auf Dauer festgesetzt werden. Für Messen und Ausstellungen ist das jedoch nur für die innerhalb von 2 Jahren vorgesehenen Veranstaltungen möglich.
Das Stellen des Antrags auf Festsetzung einer Veranstaltung liegt in Ihrer Entscheidung. Allerdings unterliegen nicht festgesetzte Veranstaltungen den allgemeinen Vorschriften, zum Beispiel
Ohne eine Festsetzung müssen Sie gegebenenfalls Ausnahmen hiervon bei den jeweils zuständigen Behörden beantragen.
Eine Festsetzung ersetzt diese Einzelausnahmen. Sie erhalten aus einer Hand die sogenannten Marktprivilegien.
Allerdings haben Sie bei einer Festsetzung auch besondere Pflichten zu beachten.
Sie müssen eine der folgenden Veranstaltungen durchführen:
Wenden Sie sich an das Ordnungsamt, in deren Bezirk die Messe/ Ausstellung, der Markt usw. stattfinden soll
Die vorzulegenden Unterlagen können unter anderem davon abhängig sein, ob es sich um eine Erstveranstaltung oder eine Folgeveranstaltung handelt.
Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg
Anmeldeformular, Lageplan (Übersichtskarte über das Gelände), Lageplan zum geplanten Aufbau einschließlich der geplanten Flucht- und Rettungswege, ggf. Einverständniserklärung des Eigentümers bzw. Vertrag zur Nutzung in Kopie, Versicherungsnachweis, Führungszeugnis, Ausstellerverzeichnis mit Angabe über Standgröße und Angebot, ggf. namentliche Liste der Security-/ bzw. Ordnerkräfte, ggf. Sanitätskonzept, ggf Hygienekonzept, zeitlicher Ablaufplan.
§§ 64 bis 71b Gewerbeordnung (GewO)
Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg
§§ 64ff. Gewerbeordnung (GewO)
Widerspruch
Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg
ja
Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg
i.d.R. 200€
Der Antrag und alle Nachweise müssen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde eingehen.
Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg
Anmeldung spätestens 6 Wochen vor geplantem Beginn
Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg
2-6 Wochen
Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg
Ja, bitte bei zuständiger Stelle erfragen.
Zu den Öffnungszeiten gelangen Sie hier.
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr