Fahrerlaubnisbehörden der Kreise und kreisfreien Städte
Wenn Sie ein Fahrzeug im Straßenverkehr führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis.
Es gibt verschiedene Fahrerlaubnisklassen.
Diese regeln, welche Fahrzeuge Sie fahren dürfen.
Die Fahrerlaubnisklassen werden wie folgt unterteilt:
Eine Fahrerlaubnis wird durch einen Führerschein nachgewiesen.
Für jede Fahrerlaubnisklasse gelten andere Voraussetzungen und Anforderungen.
Fahrerlaubnisbehörden der Kreise und kreisfreien Städte
Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein (MWVATT).
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.