Verwaltungsleistung suchen

Kriegsopferfürsorge


Ziel der Kriegsopferfürsorge ist, die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.


Leistungsbeschreibung

Die Kriegsopferfürsorge hat die Aufgabe, sich der Beschädigten und ihrer Familienangehörigen sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen. Ziel ist es, die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.

Die Kriegsopferfürsorge wird in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) gewährt. Sie umfasst:

  • Heilbehandlung, Versehrtenleibesübungen und Krankenbehandlung (§§ 10 bis 24a BVG),
  • Leistungen der Kriegsopferfürsorge (§§ 25 bis 27j BVG),
  • Beschädigtenrente (§§ 29 bis 34 BVG) und Pflegezulage (§ 35 BVG),
  • Bestattungsgeld (§ 36 BVG) und Sterbegeld (§ 37 BVG),
  • Hinterbliebenenrente (§§ 38 bis 52 BVG),
  • Bestattungsgeld beim Tod von Hinterbliebenen (§ 53 BVG).

An wen muss ich mich wenden?
  • An die „Fürsorgestellen für Kriegsopfer“ bei den Kreisen und kreisfreien Städten oder
  • an Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) in Neumünster.

Spezielle Hinweise für Landkreis Pinneberg

Die Landeshauptstadt Kiel führt auch für die Kreise Dithmarschen, Segeberg, Steinburg, Ostholstein, Stormarn und Pinneberg sowie für die Hansestadt Lübeck die Aufgabe der Kriegsopferfürsorge aus. Für den Kreis Steinburg gilt die Besonderheit, dass Anträge der Kriegsopferfürsorge für vollstationäre Pflege weiterhin durch den Kreis Steinburg bearbeitet werden.

Die Kriegsopferfürsorge wird von den örtlichen Fürsorgestellen (in Kiel im Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich Fürsorgestelle für Kriegsopfer) bearbeitet, und für den Personenkreis der Sonderfürsorgeberechtigten von der Hauptfürsorgestelle im Landesamt für soziale Dienste in Neumünster. Man kann sich jedoch in jedem Fall an die örtliche Fürsorgestelle wenden, da dort auch im Bedarfsfall für die Hauptfürsorgestelle Anträge entgegengenommen und Beratungen durchgeführt werden

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Bescheid-Kopie über die Anerkennung nach dem Bundesversorgungsgesetz oder einem anderen Gesetz, das die Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsieht,
  • Nachweise über Einkommen,
  • Nachweise über laufende Verpflichtungen,
  • Nachweise über Vermögen.
Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Kriegsopferfürsorge erhalten Sie auch über die Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

BMAS - Kriegsopferfürsorge

Kreis Pinneberg - Fachdienst Soziales
Adresse
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Telefon
+49 4121 4502-3472
Fax
+49 4121 4502-93472
E-Mail
u.fahrenkrug@kreis-pinneberg.de
WWW
Fachdienst Soziales
Öffnungszeiten

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

Verkehrsanbindung
Kurt-Wagener-Str.
  • Bus: Linie 6502
Parkplätze
  • Behindertenparkplatz: direkt vor dem Haupteingang
  • Parkplatz: direkt vor dem Hauptgebäude (2 Stunden) oder auf dem Großparkplatz (Einfahrt Ernst-Abbe-Str.)
Gebäudezugänge
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit - Dienstsitz Heide
Adresse
Neue Anlage 9
25746 Heide
Telefon
+49 481 6960
Fax
+49 481 636199
E-Mail
post.hei@lasg.landsh.de
Öffnungszeiten

Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Landeshauptstadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung, Hilfen in anderen Lebenslagen nach dem 9. Kapitel SGB XII
    Adresse
    Deliusstraße 2
    24114 Kiel
    Telefon
    +49 431 901-3365
    Telefon
    +49 431 901-5888
    Telefon
    +49 431 901-3379
    Fax
    +49 431 901-63391
    E-Mail
    Grundsicherung@kiel.de
    E-Mail
    Blindenleistungen@kiel.de
    Öffnungszeiten

    Montag, 08.30 bis 12.30 Uhr

    Dienstag, 08.30 bis 12.30 Uhr

    Mittwoch geschlossen

    Donnerstag,08.30 bis 12.30 Uhr

    Freitag geschlossen

    Hinweis:
    Sie können telefonisch auch andere Termine vereinbaren.

    Verkehrsanbindung
    Harmsstraße
    • Bus: 50, 51, 52, 81
    Parkplätze
      Gebäudezugänge
      • Aufzug vorhanden
      • Rollstuhlgerecht
      Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Neumünster
      Adresse
      Steinmetzstraße 1 - 11
      24534 Neumünster
      Telefon
      +49 4321 913-5
      Fax
      +49 4321 13338
      E-Mail
      post.nms@lasg.landsh.de
      WWW
      LASG Neumünster
      Öffnungszeiten

      Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

      Verkehrsanbindung
      Parkplätze
        Gebäudezugänge
        • Aufzug vorhanden
        • Rollstuhlgerecht