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Schulen in freier Trägerschaft


Privatschulen sind Schulen in freier Trägerschaft.


Leistungsbeschreibung

Im Gegensatz zu öffentlichen Schulen haben Privatschulen einen freien Träger - und werden deshalb auch „Schulen in freier Trägerschaft" genannt.

Das Grundgesetz (GG) gewährleistet in Art. 7 Abs. 4, 5 GG ausdrücklich das Recht zur Errichtung privater Schulen. Die „Schulen in freier Trägerschaft“ unterliegen der staatlichen Schulaufsicht (Rechtsaufsicht).

Zu unterscheiden ist zwischen Ersatz- und Ergänzungsschulen:

  • Ersatzschulen sind genehmigungspflichtige Schulen, die - nach dem mit ihrer Errichtung verfolgten Gesamtzweck - die allgemeinen Bildungsziele und -abschlüsse anstreben.
  • Ergänzungsschulen sind nicht genehmigungspflichtige, aber anzeigepflichtige Schulen.

An wen muss ich mich wenden?
  • An die Schule (in freier Trägerschaft), wenn es um den Schulbesuch geht,
  • an das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK), wenn es um eine Genehmigung oder Anzeige von Schulen (in freien Trägerschaft) geht.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Eine Checkliste für die Genehmigung der Errichtung und des Betriebes einer Ersatzschule oder einer Ergänzungsschule können Sie sich im Landesportal "Bildung Schleswig-Holstein" herunterladen.

Privatschulen - Checklisten für die Genehmigung von Ersatzschulen oder Ergänzungsschulen

Welche Gebühren fallen an?
  • Für die Genehmigung einer Ersatzschule werden Gebühren zwischen 200,00 und 1.200,00 Euro erhoben. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
  • Die Anzeige einer Ergänzungsschule ist nicht gebührenpflichtig.
Welche Fristen muss ich beachten?

Der vollständige Antrag auf Genehmigung der Errichtung und des Betriebs einer Ersatzschule ist mit den erforderlichen Unterlagen für Anträge zur Aufnahme des Schulbetriebes zum kommenden Schuljahr (also zum 1. August) spätestens am 31. März eines Jahres beim für Bildung zuständigen Ministerium des Landes Schleswig-Holstein einzureichen. Alle Antragsunterlagen sind bevorzugt ausschließlich elektronisch einzureichen. Bei unvollständig eingereichten Anträgen kann nicht gewährleistet werden, dass die Entscheidung zum von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller geplanten Termin des Schulbeginns erfolgt. Nach dem 01.04. eingegangene Anträge gelten deshalb grundsätzlich als zum darauffolgenden Schuljahr gestellt.

Rechtsgrundlage
  • Art. 7 Abs. 4, 5 Grundgesetz (GG),
  • §§ 115 - 118 Schulgesetz (SchulG).

Art. 7 GG

§§ 115 ff. SchulG

Was sollte ich noch wissen?

Schulen des Gesundheitswesens fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, sondern in den des Ministeriums für Justiz und Gesundheit (MJG).
Informationen zu Privatschulen und zu Gesundheitsfachberufen in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.

Privatschulen

Gesundheitsfachberufe

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur - Abteilung III 1: Zentrale Dienste und Schuldigitalisierung
Adresse
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
Telefon
0431 988-2301
Fax
0431 988-2529
Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
    Adresse
    Brunswiker Straße 16-22
    24105 Kiel
    Telefon
    +49 431 988-0
    E-Mail
    poststelle@bimi.landsh.de
    WWW
    Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
    Verkehrsanbindung
    Parkplätze
      Gebäudezugänge
      • Aufzug vorhanden
      • Rollstuhlgerecht
      WABE International School - Ersatzschule -
      Adresse
      Eggerstedter Weg 19
      25421 Pinneberg
      Telefon
      04101 8050300
      Fax
      04101 8050399
      E-Mail
      info@isceducation.de
      Verkehrsanbindung
      Parkplätze
        Schülerschule Grundschule sowie Jahrgangsstufen 5 bis 10 -staatlich anerkannt - (teilweise sui generis)
        Adresse
        Waldenauer Marktplatz 14
        25421 Pinneberg
        Telefon
        +49 4101 840013
        Fax
        +49 4101 844551
        E-Mail
        schulleitung@schuelerschule.de
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