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Umweltverträglichkeitsprüfung anfordern lassen


Bei zahlreichen Vorhaben, bei denen erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben.


Leistungsbeschreibung

Bei großen Vorhaben, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben können wie etwa Straßen- und Schienenbau, Deponien, Industrieanlagen oder bestimmte Bauleitplanungen ist im Rahmen des Zulassungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Dabei werden im Vorfeld der Entscheidung die möglichen Auswirkungen des Projekts auf Menschen, Natur, Wasser, Boden, Luft, Klima sowie auf Kultur- und Sachgüter umfassend untersucht und bewertet. Die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht zusammengefasst und fließen in die behördliche Entscheidung ein.

Die Öffentlichkeit wird in das Verfahren einbezogen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist kein eigenständiges Verfahren, sondern Bestandteil des jeweiligen Genehmigungsprozesses („Huckepack-Verfahren“).

Die unteren Naturschutzbehörden führen die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht selbst durch, sondern fordern sie an.


An wen muss ich mich wenden?

Untere Naturschutzbehörde 

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Lagepläne,
  • Beschreibungen,
  • Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens notwendig sind.

Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein" und auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU).

Umweltverträglichkeitsprüfung

BMU - Umweltprüfungen

Amt für Planfeststellung Verkehr
Adresse
Hopfenstraße 29
24103 Kiel
Telefon
+49 431 988-0
Fax
+49 431 9886209-999
E-Mail
Planfeststellung@wimi.landsh.de
WWW
Homepage
Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Kreis Pinneberg - Fachdienst Umwelt
    Adresse
    Kurt-Wagener-Straße 11
    25337 Elmshorn
    Telefon
    +49 4121 4502-0
    Öffnungszeiten

    Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

    Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

    Verkehrsanbindung
    Kurt-Wagener-Str.
    • Bus: Linie 6502
    Parkplätze
    • Behindertenparkplatz: direkt vor dem Haupteingang
    • Parkplatz: direkt vor dem Hauptgebäude (2 Stunden) oder auf dem Großparkplatz (Einfahrt Ernst-Abbe-Str.)
    Gebäudezugänge
    • Aufzug vorhanden
    • Rollstuhlgerecht