An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,
Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg
Wohnsitz in Pinneberg.
Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg
Personalausweis, Impfausweis
Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg
120,00 Euro Jahresgebühr für Hundemarke, Ermässigungsberechtigte 60,00 Euro im Jahr
8 Euro für Ersatzmarke
Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg
Anmeldung innerhalb von 14 Tagen
Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg
7-10 Tage
Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg
Hundesteuersatzung
Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg
An-/ Abmeldung Hund
Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg
An-/ Abmeldungper Mail/ Fax/ Terminbuchung möglich.
Zu den Öffnungszeiten gelangen Sie hier.