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Erlaubnis zum Betrieb eines Versicherungsunternehmens beantragen


Wenn Sie ein Versicherungsunternehmen betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis der Aufsichtsbehörde.


Leistungsbeschreibung

Eine Erlaubnis ist immer dann erforderlich, wenn Sie Versicherungsleistungen anbieten möchten. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie Risiken absichern, Beiträge erheben und im Versicherungsfall Leistungen auszahlen wollen.


Verfahrensablauf
  • Sie stellen einen Antrag bei der zuständigen Stelle.
  • Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen vollständig ein.
  • Ihr Antrag wird anschließend geprüft.
  • Sie werden über das Ergebnis der Prüfung informiert.
An wen muss ich mich wenden?

An das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein,
wenn ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit gegründet werden soll und die Tätigkeit nur in Schleswig-Holstein, in Teilen davon oder in bis zu drei angrenzenden Bundesländern erfolgt.


An die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),
wenn die Tätigkeit bundesweit ausgeübt wird oder über diese regionalen Grenzen hinausgeht.

Voraussetzungen

Sie möchten ein Versicherungsunternehmen eröffnen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Erlaubnisantrag mit Geschäftsplan und Mehrjahresplanung
  • Gründungsunterlagen und Angaben zu den Organen
  • Nachweise zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit der Geschäftsleiter
  • Darstellung der Geschäftsorganisation einschließlich Risikomanagement
  • Nachweis des Gründungsstocks
  • Versicherungsbedingungen und Produktinformationen
  • Satzung des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (kurz: VVAG) (bei Sterbekassen mit Beitrags- und Leistungstabelle)
  • Gegebenenfalls Rückversicherungsvertrag (bei Sachversicherung)
  • Versicherungsmathematisches Gutachten (bei Sterbekassen)

Die Aufsichtsbehörde kann im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern.

Rechtsbehelf
  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
Was sollte ich noch wissen?

Die zuständige Aufsichtsbehörde entscheidet verbindlich, ob die Voraussetzungen für kleinere Vereine erfüllt sind und damit die Landesaufsicht zuständig ist. Stimmen Sie sich deshalb frühzeitig mit der zuständigen Stelle ab.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Adresse
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn, Stadt
Adresse
Lurgiallee 12
60439 Frankfurt am Main
WWW
www.bafin.de
Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Verkehrsanbindung
    Parkplätze
      Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
      Postanschrift
      24171 Kiel
      Adresse
      Düsternbrooker Weg 94
      24105 Kiel
      Telefon
      +49 431 988-4760
      Fax
      +49 431 988-4700
      E-Mail
      poststelle@wimi.landsh.de
      WWW
      Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein
      Verkehrsanbindung
      Parkplätze
        Verkehrsanbindung
        Parkplätze
          Gebäudezugänge
          • Aufzug vorhanden
          • Rollstuhlgerecht
          Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
          Adresse
          Deliusstraße 10
          24114 Kiel
          Telefon
          +49 431 530550-0
          Fax
          +49 431 530550-99
          E-Mail
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