Verwaltungsleistung suchen

Gaststättenbetrieb: Erteilung einer vorübergehenden Erlaubnis / Gestattung


Wer für einen kurzen Zeitraum einen Gaststättenbetrieb aufnehmen möchte (Z. B. im Rahmen eines Volksfestes), benötigt eine vorübergehende Erlaubnis.


Leistungsbeschreibung

Sie beabsichtigen, während eines besonderen Anlasses (z. B. Volksfest, Musikveranstaltung) kurzfristig einen Gaststättenbetrieb (z. B. Ausschankwagen, Bierzelt) aufzunehmen? Eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis (Gestattung) ermöglicht das unter erleichterten Voraussetzungen. Der besondere Anlass darf jedoch nicht lediglich in der gastronomischen Tätigkeit selbst liegen.

Diese Erlaubnis ist nur bei einem erlaubnispflichtigen Gaststättenbetrieb notwendig. Sie benötigen die Erlaubnis nicht, wenn Sie ausschließlich

  • alkoholfreie Getränke,
  • unentgeltliche Kostproben,
  • zubereitete Speisen oder
  • in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste

verabreichen.

Die Gestattung kann nur für eine örtlich bestimmte Stelle erteilt werden. So wird zum Beispiel die Stelle, an der Ihr gestattetes Bierzelt stehen darf, in der Erlaubnis festgelegt. Unabhängig von der Gestattung des Gaststättenbetriebes benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung zur Aufstellung des Zeltes/Wagens und ähnliches. Sofern die Veranstaltung in Räumen stattfindet, sind gegebenenfalls baurechtliche Vorschriften zu beachten.


An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung der Erteilung einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis / Gestattung steht ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Über notwendige Unterlagen entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg

Antrag

Welche Gebühren fallen an?

Derzeit fallen gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Höhe von 23,00 bis 58,00 Euro an.
Bei Anlässen mit erhöhtem Prüf- oder Bearbeitungsaufwand ist im Einzelfall eine Höchstgebühr bis zu 1.000,00 Euro zulässig. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Tarifstelle 11.4.8 Allgemeiner Gebührentarif Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (VerwGebVO)

Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg

Derzeit fallen gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Höhe von 50,00 Euro an. Bei Anlässen mit erhöhtem Prüf- oder Bearbeitungsaufwand ist im Einzelfall eine Höchstgebühr bis zu 1.000,00 Euro zulässig. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg

4 Wochen vor Beginn  der Veranstaltung  ist ein Antrag zu stellen.

Rechtsgrundlage

§ 12 Gaststättengesetz (GastG)

§ 56 Abs. 3b Gewebeordnung (GewO)

Landesverordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (GastVO)

Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg

§ 12 Gaststättengesetz (GastG), § 56 Abs. 3b Gewerbeordnung (GewO), Landesverordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (Gaststättenverordnung - GastVO)

Bearbeitungsdauer

Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg

2 Wochen

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Telefon
+49 431 530550-0
Fax
+49 431 530550-99
E-Mail
info@ea-sh.de
WWW
https://www.ea-sh.de
Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
 

Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Stadt Pinneberg - Gewerbeangelegenheiten
    Adresse
    Bismarckstraße 8
    25421 Pinneberg
    Telefon
    04101 211-2601
    Telefon
    04101 211-2602
    Telefon
    04101 211-2603
    Telefon
    04101 211-2405
    Telefon
    04101 211-2406
    Fax
    04101 211-2699
    E-Mail
    gewerbe@pinneberg.de
    Öffnungszeiten

    Zu den Öffnungszeiten gelangen Sie hier.

    Verkehrsanbindung
    Bushaltestelle Bismarckstraße
    • Bus: Linie 6663
    • Bus: Linie 594
    • Bus: Linie 285
    • Bus: Linie 185
    Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße
    • Bus: Linie 185
    • Bus: Linie 6663
    • Bus: Linie 285
    • Bus: Linie 594
    Parkplätze
    • Parkplatz: Parkhaus 45 - Friedrich-Ebert-Str. 3
    • Parkplatz: Parkhaus P3 - Friedrich-Ebert-Str. 31
    • Parkplatz: Parkhaus 8 - Friedrich-Ebert-Str. 37
    Gebäudezugänge
    • Aufzug vorhanden
    • Rollstuhlgerecht