An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Für einige Gewerbe (z. B. Makler, Spielhallenbetrieb, Privatkrankenanstalten) sind besondere Zulassungsvoraussetzungen erforderlich.
Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel.
Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen (Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen, Konzessionen, Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse) erforderlich.
Insbesondere sind folgende gewerbliche Tätigkeiten erlaubnispflichtig:
Sie müssen bei diesen Gewerben Ihre persönliche Zuverlässigkeit, Ihre fachliche Eignung und gegebenenfalls Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Sie müssen unter anderem folgende Unterlagen vorweisen können:
Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg
Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, ggf. Handelsregisterauszug, Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.
Es fallen Gebühren gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg
§§ 29 - 34 Gewerbeordnung (GewO),
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Zu den Öffnungszeiten gelangen Sie hier.