An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Wer eine Gaststätte betreibt, dem können jederzeit Auflagen, z. B. zum Gesundheitsschutz, erteilt werden.
Wenn Sie eine Gaststätte betreiben, können Ihnen jederzeit Auflagen zum Schutze
erteilt werden.
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
§ 5 Gaststättengesetz (GastG)
Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg
§ 5 Gaststättengesetz (GastG)
Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg
Überprüfung der gastgewerblichen Tätigkeit, sofern diese zur Erstellung eines Auflagen- oder Anordnungsbescheides nach § 5 Absatz 1 oder Absatz 2 GastG oder einer Aufforderung zur Mängelbeseitigung bzw. Einhaltung bestehender Pflichten führt.
Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg
Aufgrund der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 S. 36) - EG-DLRL - darf die Verwaltungsgebühr die tatsächlich anfallenden Kosten nicht übersteigen.
Nach Zeitaufwand**), mindestens der Stundensatz für Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt.
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Zu den Öffnungszeiten gelangen Sie hier.