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Der Wahltag der Gemeinde- und Kreiswahl (Kommunalwahl 2023) in Schleswig-Holstein ist auf Sonntag, 14. Mai 2023 festgelegt.
Gewählt werden sowohl die Vertretungen der Gemeinden als auch der Kreise.
Die Wahlperiode beträgt 5 Jahre
Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag
Um wählen zu können, muss man im Wählerverzeichnis des zuständigen Wahlbezirks eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen. Das Wahlrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.
Wählbar ist jeder volljährige Wahlberechtigte, der seit mindestens 3 Monaten in Schleswig-Holstein wohnt.
Von der Anzahl der Stimmen bis zur Feststellung des Wahlergebnisses - die rechtlichen Grundlagen der Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein erhalten Sie unter nachstehendem Link: Kommunalwahl - Rechtliche Grundlagen
Rathausplatz 1
25451 QuickbornTelefon: 04106/ 611-271
E-Mail: wahlen@quickborn.de
Das Team Wahlen (Wahlamt) der Verwaltungsgemeinschaft Quickborn ist für die ordnungsgemäße Planung und Durchführung von Wahlen verantwortlich und schon mehrere Monate vor dem jeweiligen Wahltermin tätig.
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