Auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 und 2, § 17 Abs. 1 und 2, § 18 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBI. Schleswig-Holstein 2003, S. 57), zuletzt geändert durch (Art. 1 Ges. v. 23.06.2020, GVOBI. S. 364), der § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1, § 4, § 6 Abs. 1-3...
Im Jahr 2023 haben zusätzlich zu den vorhandenen 14 Tagespflegepersonen für Kinder zwei weitere Tagesmütter ihre Arbeit in Quickborn aufgenommen. Damit bieten mittlerweile 15 Tagesmütter und ein Tagesvater ihre Dienste in der Eulenstadt an. „Tagespflegestellen sind eine familienalltagsähnliche Form der Kinderbetreuung und stellen eine sinnvolle...
Bürgerbrief des Bürgermeisters für den Monat Februar 2024 Liebe Quickbornerinnen und Quickborner, Quickborns Innenstadt befindet sich im Wandel. Das ist erstmal nichts Besonderes. Seit es Innenstädte gibt, gibt es innerstädtischen Strukturwandel – in Quickborn, in Deutschland und weltweit. In der Nachkriegszeit und den 1950er-Jahren wurden...
Die Zielsetzung eines musikpädagogischen Konzepts für die offene Kinder- und Jugendarbeit ist in erster Linie die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen. Musik kann dabei einen wichtigen Beitrag leisten, indem sie die Kreativität und Ausdrucksfähigkeit fördert, die soziale Kompetenz stärkt, die...
Im Quickborner Stadtgebiet sind aktuell nicht nur bei den Landesforsten die Harvester im Einsatz. Letzte Woche haben zusätzliche Arbeiten in einem Privatwald in Quickborn-Heide begonnen. Der Bezirksförster der Landwirtschaftskammer, Christian Rosenow, koordiniert die forstlichen Maßnahmen und stellt sicher, dass sie im Einklang mit den gesetzlichen...
Ausschreibungen (Deutsche eVergabe)
Unter Ausschreibungen (Deutsche eVergabe) finden Sie die veröffentlichungspflichtigen Bekanntmachungen unserer Vergabestelle. Dazu zählen Vorinformationen über beabsichtigte, beschränkte Ausschreibungen, Bekanntmachungen über vergebene Aufträge, Teilnahmewettbewerbe und öffentliche Ausschreibungen.