Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlungen aus dem Melderegister nach § 50 Bundesmeldegesetz (BMG) | Quickborn


Die Stadt Quickborn weist alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Quickborn darauf hin, dass nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) gegen bestimmte Datenübermittlungen Widerspruch eingelegt werden kann (Eintragung einer Übermittlungssperre).

Den vollständigen Inhalt der Bekanntmachung entnehmen Sie bitte nachfolgendem PDF-Dokument.

Quickborn, 20.01.2023



Webseiten-ID: 19708