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Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Gemeinde- und Kreiswahlen am 14. Mai 2023 in der Stadt Quickborn


Das Wählerverzeichnis für die Gemeinde- und Kreiswahlen der Stadt Quickborn wird in der Zeit vom 24.04.2023 bis 28.04.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Quickborn, Servicebüro, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn für Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte nachfolgendem PDF-Dokument.

Quickborn, 14.04.2023



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