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Die Gemeinde Bönningstedt weist alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Bönningstedt darauf hin, dass nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) gegen bestimmte Datenübermittlungen Widerspruch eingelegt werden kann (Eintragung einer Übermittlungssperre).
Den vollständigen Inhalt der Bekanntmachung entnehmen Sie bitte nachfolgendem PDF-Dokument.
Quickborn, 18.01.2023
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