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Wahl des Seniorenbeirates in Bönningstedt


Bekanntmachung

Wahl des Seniorenbeirates in Bönningstedt

 

Die 3-jährige Wahlzeit des Seniorenbeirates in Bönningstedt läuft am 23.05.2021 aus und es ist ein neuer Seniorenbeirat zu wählen.

Der Seniorenbeirat besteht aus mindestens 3 Mitgliedern, die am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 3 Monate in der Gemeinde Bönningstedt mit Hauptwohnung wohnhaft sind. Der Seniorenbeirat ist unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell nicht gebunden. Die Mitglieder des Seniorenbeirates sind ehrenamtlich tätig. Die Wahlzeit beträgt 3 Jahre.

Weitere Informationen über die Aufgaben und den Umfang für dieses Ehrenamt können aus der Satzung der Gemeinde Bönningstedt über die Bildung eines Seniorenbeirates entnommen werden.

Es wird um Vorschläge um die Mitarbeit im Seniorenbeirat der Gemeinde Bönningstedt gebeten. Wahlvorschläge können durch die in der Gemeinde Bönningstedt vertretenen Vereine und Verbände -sofern sie für die Vertretung von Belangen von Seniorinnen oder Senioren in Betracht kommen-, Fraktionen bzw. Mitglieder der Gemeindevertretung eingereicht werden.

Die Wahl des Seniorenbeirates wird gem. Satzung durch die Gemeindevertretung durchgeführt. Es ist zu erwarten, dass die Sitzung der Gemeindevertretung erst nach dem 24.05.2021 stattfindet. Der bestehende Seniorenbeirat führt bis zur Wahl des neuen Seniorenbeirates die Geschäfte weiter.

Vorschläge reichen Sie bitte bei Herrn Bürgermeister Lammert über das Gemeindebüro Bönningstedt, Ellerbeker Str. 20, E-Mail buergerbuero.boenningstedt@quickborn.de oder bei der Stadt Quickborn, Einwohnerservice, Rathausplatz 1 in 25474 Quickborn, E-Mail leitungbuergerdienste@quickborn.de möglichst bis 05.08.2021 ein.

 

20.04.2021 Gemeinde Bönningstedt

i.A. gez. Volker Dentzin


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