Aufgrund des § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) besteht für jedermanns die Möglichkeit, eine Woche lang ab Bekanntmachung Einsicht in die Vorschlagsliste der Schöffenwahl der Gemeinde Hasloh zu nehmen sowie gegen mögliche Vorschläge Bedenken/Einsprüche zu erheben. Die Vorschlagsliste kann am Empfang des Rathauses Quickborn, Rathausplatz 1 in 25451 Quickborn zu den Öffenungszeiten eingesehen werden.