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Bekanntmachung über die Einsichtsmöglichkeit der Schöffenvorschlagsliste der Gemeinde Hasloh


Aufgrund des § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) besteht für jedermanns die Möglichkeit, eine Woche lang ab Bekanntmachung Einsicht in die Vorschlagsliste der Schöffenwahl der Gemeinde Hasloh zu nehmen sowie gegen mögliche Vorschläge Bedenken/Einsprüche zu erheben. Die Vorschlagsliste kann am Empfang des Rathauses Quickborn, Rathausplatz 1 in 25451 Quickborn zu den Öffenungszeiten eingesehen werden.
 
Quickborn, den 30.06.2023
 
Gemeinde Hasloh
Der Bürgermeister
i.A. gez. Volker Dentzin
 
veröffentlicht am: 03.07.2023

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