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Verwaltungsgericht Schleswig folgt Quickborner Rechtsauffassung - Eilantrag gegen Hillwood-Baugenehmigung abgelehnt


Ein gegen die Baugenehmigung für ein Massenlogistikzentrum der Firma Hillwood in Ellerau gerichteter Eilantrag der Stadt Quickborn ist am 7. Februar 2024 durch das Verwaltungsgericht Schleswig abgelehnt worden. Trotzdem folgt das Gericht der Quickborner Rechtsauffassung und stellt fest, dass Quickborns Einwände gegen das Mega-Projekt berechtigt sind, weil das Vorhaben die Rechte Quickborns berührt. Die Erfolgsaussichten eines Hauptverfahrens sind laut Gericht trotz der Ablehnung des Eilantrags „als offen zu bewerten“.

„Die Hürden für den einstweiligen Rechtsschutz sind aus gutem Grund enorm hoch“, erklärt Quickborns Bürgermeister Thomas Beckmann. „Daher überrascht uns die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht. Wir freuen uns vielmehr darüber, dass sich das Gericht ausführlich mit unserem Antrag beschäftigt hat und anerkennt, dass Quickborn sich auf eine ungesicherte Erschließung des Industriegebiets berufen kann. Damit bestätigt das Gericht unsere Rechtsauffassung.“

Seit knapp einem Jahr kämpft die Stadt Quickborn für die Aufhebung der objektiv rechtswidrigen Baugenehmigung für ein überdimensioniertes Massenlogistikzentrum der Firma Hillwood auf dem ehemaligen Devalit-Gelände in Ellerau. Die Baugenehmigung geht von ungefähr 1.600 zusätzlichen Schwerlasttransporten pro Tag aus. Diese sollen über Quickborner Straßen und durch Wohngebiete bis hin zur Autobahnauffahrt führen. Quickborner und Ellerauer Bürgerinnen und Bürger fürchten um die Sicherheit ihrer Kinder und ihre Gesundheit durch Lärm- und Emissionsbelastungen. Die Stadt Quickborn geht zudem von einem Verkehrskollaps auf den bereits heute maximal ausgelasteten und für ein derartiges Verkehrsaufkommen nicht ausgelegten Straßen aus. Aus diesen Gründen geht die Stadt Quickborn auch weiterhin entschlossen gegen die Baugenehmigung vor.

Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen und Innenstaatssekretär Jörg Sibbel haben sich vor Ort ein Bild von der schwierigen Verkehrssituation gemacht. Minister Madsen, der das Projekt kritisch sieht: „Die Straßen hier sind sehr eng und die Überlastung ist jetzt schon da. Man braucht viel Fantasie, um sich vorzustellen, wie das mit den zusätzlichen Schwerlasttransporten funktionieren soll.“


Bürgerinfo Nr. 037 VG Schleswig folgt Quickborner Rechtsauffassung_ Eilantrag gegen Hillwood-Baugenehmigung abgelehnt

Stadt Quickborn legt Beschwerde gegen Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht ein

Bürgermeister Thomas Beckmann: „Unsere Strategie fußt auf insgesamt vier Säulen. Wir haben Widerspruch gegen die Baugenehmigung beim Kreis Segeberg und eine Fachaufsichtsbeschwerde beim schleswig-holsteinischen Innenministerium eingelegt. Außerdem unterstützen wir die Gemeinde Ellerau in ihren Bemühungen, das Gebiet für eine menschen- und umweltverträgliche Gewerbenutzung mit mehr Arbeitsplätzen und Gewerbesteuereinnahmen sowie weniger Verkehr zu überplanen. Sollte unser Widerspruch gegen die Baugenehmigung abgelehnt werden, beschreiten wir den Klageweg, dessen Ausgang das Verwaltungsgericht in ihrem Beschluss als offen bezeichnet hat. Der jetzt abgelehnte Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz ist ein einzelner Baustein einer dieser vier Säulen, den wir in Form einer Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht schnell durch einen sehr viel stabileren Baustein ersetzen werden.“

Tatsächlich hat auch das Verwaltungsgericht Zweifel an der gesicherten Erschließung des Industriegebiets, benötigt für die Anordnung eines Baustopps allerdings detaillierte Verkehrsgutachten und weitere Argumente.


Diese Argumente will die Stadt Quickborn jetzt liefern. Beckmann: „Wir rechnen weiterhin mit einer Entscheidung zu unseren Gunsten in den nächsten Wochen und gehen davon aus, dass die objektiv rechtswidrige Baugenehmigung fallen wird.“

Quickborn, 09.02.2024


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