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Gründe für die Erhöhung der Niederschlagswassergebühr


Für Empfängerinnen und Empfänger von Niederschlagswassergebührenbescheiden:


Gründe für die Erhöhung der Niederschlags­wassergebühr

Zum 1. Januar 2024 wurden die Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung in Quickborn von 0,82 Euro pro Quadratmeter auf 0,95 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche erhöht. Grund dafür sind unter anderem die stark gestiegenen Kosten für die Unterhaltung des Kanalnetzes sowie zusätzliche Investitionskosten. Erhebliche Mehrkosten für das Jahr 2024 hat zudem die vorgeschriebene, großflächige Untersuchung des Kanalnetzes verursacht.

„Das Quickborner Regenwassernetz muss zu jedem Zeitpunkt ausreichend leistungsfähig sein, um Überschwemmungen zu vermeiden“, erklärt Bärbel Bohlmann, Tiefbauingenieurin und stellvertretende Fachbereichsleiterin für Tiefbauten der Stadt Quickborn, „auch bei starken Regenfällen. Investitionen in das Kanalnetz sind daher unumgänglich. Ohne regelmäßige Inspektion, gründliche Wartung und Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen brechen die Rohre und verursachen so unnötige Kosten und Störungen im Kanalnetz.“

Um die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Kanalnetze für die Zukunft sicherzustellen, sind Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen dringend erforderlich. Aus diesem Grund werden die Gebühren regelmäßig neu kalkuliert. „Es darf nicht am falschen Ende gespart werden“, ergänzt Bohlmann.

Regelmäßige Gebührenkalkulation stellt Kostendeckung sicher

Die Niederschlagswassergebühren werden so bemessen, dass die Kosten der laufenden Verwaltung und die Unterhaltung der Einrichtung zur Niederschlagswasserbeseitigung gedeckt sind. Es dürfen mit der Niederschlagswassergebühr keine Gewinne gemacht werden. Im Gegensatz zu Steuern sind Gebühren außerdem zweckgebunden und dürfen ausschließlich für ihren Zweck, die Beseitigung des Niederschlagswassers, verwendet werden. Daher wird normalerweise alle zwei Jahre eine Gebührenkalkulation auf Basis der entstandenen Kosten sowie der zu erwartenden Kosten durchgeführt. Aufgrund der unsicheren Marktsituation findet diese Kalkulation aktuell sogar jährlich statt.

Die Berechnung der Gebühr folgt ausschließlich den Regeln des Kommunalabgabengesetzes und wird abschließend von der Ratsversammlung in öffentlicher Sitzung intensiv beraten und durch Mehrheitsbeschluss rechtskräftig. Am 13. Dezember 2023 wurde die neue Niederschlagswassergebührensatzung öffentlich bekanntgemacht. Die neuen Bescheide werden am 8. Januar 2024 und damit rechtzeitig vor dem Fälligkeitstermin am 1. Juli 2024 versandt.

Die Berechnung der zu zahlenden Gesamtgebühr erfolgt durch die Multiplikation der festgesetzten Gebühr von 0,95 Euro mit der nach § 1 Abs. 3 und 4 Niederschlagswassergebührensatzung ermittelten gebührenpflichtigen Fläche.

Ein Bescheid ist wirksam und rechtskräftig, insofern kein Fehler in der Flächenmenge oder Berechnung vorliegt.

Ansprechpartnerin für diese Bürgerinformation: Bärbel Bohlmann, LeitungTiefbau@quickborn.de

Quickborn, 05.01.2023


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