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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 37 der Gemeinde Bönningstedt - mit Hinweis vom 20.03.2020 aufgrund der derzeitigen Schließung des Rathauses der Stadt Quickborn


Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 37 für den Bereich der Grundstücke Kieler Straße 70 - 74 sowie der östlich angrenzenden Grundstücke zwischen der Seafordkehre und der Ahornstraße, nördlich und östlich der bestehenden Tankstelle an der Kieler Straße, einschließlich der im Zusammenhang mit dieser Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 37 erfolgenden Berichtigung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bönningstedt gemäß § 13 a Absatz 2 Nr. 2 BauGB

 

Der vom Ausschuss für Bauwesen und Umweltschutz der Gemeinde Bönningstedt in der Sitzung am 23.01.2020 gebilligte Entwurf zum Bebauungsplans Nr. 37 wird in der Zeit vom 13.03.2020 bis einschließlich 24.04.2020 im Rathaus der Stadt Quickborn, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn, Besprechungsraum 31, während folgender Zeiten öffentlich ausgelegt:

montags, dienstags und donnerstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr,

mittwochs von 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr.

Die angestrebten Planungsziele werden für den Planbereich wie folgt umschrieben:

Ausweisung eines Urbanen Gebietes -MU- gem. § 6a BauNVO parallel zur Kieler Straße in einer Tiefe von ca. 30 m, der sonstige Plangeltungsbereich wird als Allgemeines Wohngebiet -WA- gem. § 4 BauNVO festgesetzt. Städtebaulich sollen überwiegend Wohnungen in mehrgeschossiger Bauweise umgesetzt werden. Der östlich gelegene Plangeltungsbereich soll sogenannte Stadt-Reihenhäuser aufnehmen. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, weil der Bebauungsplan nach § 13 a BauGB der Innenentwicklung dient.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die vorgenannten Unterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Gemeinde Bönningstedt, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn, abgeben. Kinder und Jugendliche werden zudem

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)".besonders aufgefordert, Anregungen zu den Bauleitplanungen zu äußern.

Die Bekanntmachung der Auslegung erfolgte durch Veröffentlichung im Pinneberger Tageblatt, Ausgabe vom 03.03.2020. Diese Bekanntmachung vom 28.02.2020 sowie die ausliegenden Planunterlagen werden zusätzlich auch hier im Internet auf der Internetseite der Gemeinde Bönningstedt bereitgestellt. Bitte klicken Sie dazu unten die entsprechende untenstehende Datei an. 

 

Hinweis vom 20.03.2020:

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist als Vorsichtsmaßnahme das Rathaus der Stadt Quickborn derzeit geschlossen.

Nach den Maßgaben der am 03.03.2020 veröffentlichten Bekanntmachung der Gemeinde Bönningstedt vom 28.02.2020 liegen die Entwurfsunterlagen bis einschließlich 24.04.2020 im Rathaus der Stadt Quickborn öffentlich aus. Die Einsichtnahme in diese ausliegenden Unterlagen ist weiterhin – nach Anmeldung – möglich.

Zur Vergabe eines kurzfristigen Termins wählen Sie bitte die Telefonnummer 0 41 06 / 611 - 0.

Eine Einsichtnahme in die ausliegenden Planunterlagen kann unverändert weiterhin hier im Internet erfolgen. Die Gemeinde Bönningstedt weist auf die Möglichkeit hin, sich auch (und vorrangig, soweit kein Informationsbedürfnis mehr besteht) schriftlich zu äußern.“

 

Die Gemeinde Bönningstedt hat wegen der derzeitigen Schließung des Rathauses der Stadt Quickborn die weitere Bekanntmachung vom 20.03.2020 herausgegeben, die durch Abdruck im Pinneberger Tageblatt, Ausgabe vom 23.03.2020 veröffentlich wird. Diese weitere Bekanntmachung wird zusätzlich auch hier im Internet auf der Internetseite der Gemeinde Bönningstedt bereitgestellt. Bitte klicken Sie dazu unten die entsprechende untenstehende Datei an.

 


B-Plan Nr. 37 - Planzeichnung - Entwurfsfassung - Stand Februar 2020


B-Plan Nr. 37 - Text - Entwurfsfassung - Stand 2020-01-29


B-Plan Nr. 37 - Begründung - Entwurfsfassung - Januar 2020 - Stand 2020-01-29​


B-Plan Nr. 37 - Begründung - Anlage 1 - Lärmuntersuchung Bönningstedt B-Plan 37, vom 09.01.2020, Verf.: Büro für Bauphysik, Dipl.-Phys. Karsten Hochfeldt   ​


B-Plan Nr. 37 - Begründung - Anlage 2.1 - Bodengutachten - Neumann, 11.06.2013


B-Plan Nr. 37 - Begründung - Anlage 2.2 - Bodengutachten Versickerung - Neumann, 29.11.2019 ​


B-Plan Nr. 37 - Bekanntmachung vom 28.02.2020 - Auslegung


B-Plan Nr. 37 - Bekanntmachung vom 20.03.2020 - Hinweis auf derzeitige Schließung des Rathauses der Stadt Pinneberg


B-Plan Nr. 37 - Formblatt "Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)".


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