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Bekanntmachung des Beschlusses des Bebauungsplanes Nr. 22


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hasloh hat in der Sitzung am 22.05.2019 den Bebauungsplan Nr. 22 für das Gebiet nördlich des Sportplatzes in einer Tiefe von ca. 340 m, östlich der Bebauung "Neue Mitte - 1. BA" in einer Tiefe von ca. 200 m sowie westlich Ladestraße und der AKN-Trasse Hamburg - Neumünster als Satzung beschlossen.

Dieser Beschluss wurde am 02.03.2020 im Pinneberger Tageblatt bekanntgemacht.

Der B-Plan tritt mit Beginn des 03.03.2020 in Kraft. Alle Interessierten können den B-Plan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung dazu von diesem Tage an im Rathaus der Stadt Quickborn, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Ergänzend werden diese Dokumente sowie Bekanntmachung vom 27.02.2020 hier auch auf der Internetseite der Gemeinde Hasloh bereitgestellt.

Bitte klicken Sie zum Öffnen das jeweilige untenstehende Dokument an.

 

Ergänzung vom 11.06.2020:

Der Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Hasloh - Planzeichnung und Text, Stand 2020-05-19 - mit dem ausgefertigten Verfahrensvermerk zur erfolgten Bekanntmachung und zum Inkrafttreten ist ebenfalls als Dokument bereitgestellt.

 


Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Hasloh - Planzeichnung und Text


Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Hasloh - Begründung


Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Hasloh - Zusammenfassende Erklärung


Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Hasloh - Bekanntmachung vom 27.02.2020


Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Hasloh - Planzeichnung und Text - Stand 2020-05-19


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