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Bekanntmachung zum Entwurf- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 64 und der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes


Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Quickborn und des Bebauungsplanes Nr. 64 „Nahversorgungsstandort Güttloh II der Stadt Quickborn nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet Flurstück 505 der Flur 30, westlich des Gewerbegrundstücks Güttloh 1-5 und der Straßenparzelle Güttloh, nördlich und östlich der freien Feldmark, südlich der Bebauung an der Renzeler Straße und der freien Feldmark.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte nachfolgendem PDF-Dokument.

Quickborn, 29.11.2023



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