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Reicht das Einkommen Ihres privaten Haushalts nach den objektiven Regeln des Wohngeldgesetzes nicht aus, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, könnten Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieterinnen und Mieter als Mietzuschuss und für das selbst genutzte Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt. Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt.
Vor Antragstellung empfiehlt es sich, bei der Wohngeldstelle prüfen lassen, ob ein Wohngeldanspruch besteht. Die Wohngeldstelle erreichen Sie immer mittwochs in der Zeit von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Bei Antragstellung ohne vorheriges Beratungsgespräch empfehlen wir, den Antrag persönlich bei der Wohngeldstelle einzureichen.
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