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Dritter Ort - Das Wohnzimmer der Stadt


Dritter Ort Quickborn (Quelle: prasch buken partner)
Dritter Ort Quickborn (Quelle: prasch buken partner)
Dritter Ort Quickborn (Quelle: prasch buken partner)
Dritter Ort Quickborn (Quelle: prasch buken partner)

Mit dem Projekt „Dritter Ort“ entwickelt die Stadt Quickborn an der Bahnhofstraße einen neuen zentralen Treffpunkt für die Stadtgesellschaft.

Ziel ist es, einen offenen, niedrigschwelligen Ort zu schaffen, an dem sich Menschen begegnen, austauschen und aufhalten können – unabhängig von Alter, Herkunft oder Lebenssituation. Der „Dritte Ort“ soll damit als „Wohnzimmer der Stadt“ einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Miteinander und zur Belebung der Innenstadt leisten.


Was ist geplant?

Geplant ist eine moderne, rund 2.000 m² große Multifunktionsfläche im Erdgeschoss eines Neubaus. Hier sollen künftig unter anderem entstehen:

  • Bereiche zum Lernen, Lesen und Arbeiten
  • Treffpunkte für Jung und Alt
  • Räume für Veranstaltungen, Lesungen und Ausstellungen
  • flexible Angebote für Vereine und Initiativen

Die Stadtbücherei wird in diesem Zuge an einen gut sichtbaren und zentralen Standort in der Bahnhofstraße verlagert und zu einem offenen Begegnungsort weiterentwickelt. Perspektivisch ist eine Nutzung als sogenannte Open Library mit erweiterten Öffnungszeiten vorgesehen.

In den darüberliegenden Geschossen entstehen rund 89 Wohnungen, davon ein erheblicher Anteil im geförderten Wohnungsbau. Ziel ist es, insbesondere auch barrierearmen und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Warum ein „Dritter Ort“?

Der Begriff „Dritter Ort“ beschreibt Orte, die neben dem Zuhause (erster Ort) und dem Arbeitsplatz (zweiter Ort) als Treffpunkt für die Gesellschaft dienen.

In Quickborn soll ein solcher Ort entstehen, der:

  • Begegnung und Austausch fördert
  • Einsamkeit entgegenwirkt
  • kulturelle und soziale Angebote bündelt
  • allen Bürgerinnen und Bürgern offensteht
Verfahren („Bauturbo“) und Beteiligung

Das Projekt wird im Rahmen des sogenannten „Bauturbo“-Verfahrens nach § 246e BauGB umgesetzt. Dieses Verfahren ermöglicht es, zugunsten von Wohnungsbau schneller zu planen und in begründeten Fällen von bestehenden Bebauungsplänen abzuweichen.

Die Ratsversammlung der Stadt Quickborn entscheidet über die erforderlichen Abweichungen.

Ein wichtiger Bestandteil des Verfahrens ist die Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Stadt Quickborn informiert frühzeitig über die Planungen und gibt Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Hinweise und Anregungen einzubringen.

Bürgerbeteiligung

Am 25. März 2026 fand eine Bürgerinformationsveranstaltung in der Stadtbücherei statt, die auf großes Interesse gestoßen ist.

Bürgerinnen und Bürger haben weiterhin die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Projekt einzureichen:
Frist: bis zum 10. April 2026; E-Mail: stadtplanung@quickborn.de 

Wie geht es weiter?

Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt die Abwägung im weiteren Verfahren. Anschließend wird das Projekt im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt (ASU) beraten, bevor die Ratsversammlung über das Vorhaben entscheidet.



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