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Wohngebiet nordöstlich Theodor-Storm-Straße


Die Ratsversammlung der Stadt Quickborn hat in der Sitzung vom 20.06.2022 den Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 56 „Wohngebiet nordöstlich der Theodor-Storm-Straße“ der Stadt Quickborn für das Gebiet nordöstlich und östlich der Theodor-Storm-Straße, südlich der Wohnbebauung an der Hermann-Löns-Straße und westlich der über die Theodor-Storm-Straße erschlossenen landwirtschaftlich genutzten Flächen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen.
Die Bekanntmachung erfolgte am 19.05.2023.

Der Bebauungsplan kann im Online-Portal „DA Nord“ eingesehen werden.

Die Vermarktung der Grundstücke erfolgt durch die Firma Frank Hoffmann Immobilien. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Vermarkters unter 
https://frankhoffmann-immobilien.de/neubau-vermarktung/exklusive-baugrundstuecke-in-quickborn-heide/.


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