Schmutzwasserbeseitigung (Kanalbenutzung)
Für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Schmutzwasserkanal) und deren Benutzung bedarf es einer Entwässerungsgenehmigung.
Den Antrag für Schmutzwasser bitte ausgefüllt 3-fach zusammen mit dem Bauantrag bei der Stadt Quickborn einreichen. Ohne diese Formulare ist der Bauantrag unvollständig und kann nicht bearbeitet werden.
Regenwasserbeseitigung (Kanalbenutzung)
Für die Beseitigung von gesammeltem Niederschlagswasser über die kommunale Kanalisation (Siel und Graben) benötigt der Einleiter eine Entwässerungsgenehmigung. Der Entwässerungsantrag mit seinen Anlagen ist in dreifacher Ausfertigung bei der Stadt Quickborn einzureichen. Ohne diese Formulare ist der Bauantrag unvollständig und kann nicht bearbeitet werden.
Niederschlag im Grundwasser versickern lassen oder in ein oberirdisches Gewässer einleiten (Gewässerbenutzung)
Die Einleitung von nichtbelastetem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer oder die Niederschlagsversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Der Entwässerungsantrag mit seinen Anlagen ist in dreifacher Ausfertigung bei der Stadt Quickborn einzureichen. Ohne diese Formulare ist der Bauantrag unvollständig und kann nicht bearbeitet werden.
Befreiung vom Anschlusszwang (Regenwasserkanal)
Die Stadt Quickborn wird eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang des öffentlichen Regenwasserkanals nur erteilen, wenn nachgewiesen wird, dass die Versickerungsanlagen ausreichend bemessen sind und der Boden versickerungsfähig ist. Die Berechnung des Speichervermögens der Versickerungsanlagen erfolgt nach Arbeitsblatt ATV - A 138. Für die Befreiung vom Anschlusszwang ist der Niederschlagsentwässerung- sowie Versickerungsantrag mit seinen Anlagen in dreifacher Ausfertigung bei der Stadt Quickborn einzureichen.
Die Stadt Quickborn wird die Befreiung vom Anschlusszwang erst erteilen, wenn die Untere Wasserbehörde für die Versickerungsanlagen auf Ihrem Grundstück eine wasserrechtliche Einleitungserlaubnis erteilt hat.