Das Landesschlichtungsgesetz Schleswig-Holstein schreibt vor, dass bei bestimmten zivilrechtlichen Streitigkeiten vor einer gerichtlichen Klage zwingend ein vorgerichtliches Schlichtungsverfahren durchzuführen ist. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass in solchen Fällen ein Streit mit einer außergerichtlichen Schlichtung schneller, kostengünstiger und für die Beteiligten im zwischenmenschlichen Bereich effektiver beigelegt werden kann als durch ein Gerichtsverfahren.
Diese außergerichtliche Streitschlichtung ist Aufgabe von sog. Gütestellen, zu denen insbesondere die Schiedsämter und die anwaltlichen Gütestellen gehören.
Weitere Informationen
Ansprechperson
Schiedsfrau der Stadt Quickborn
Sylvia Starke, Tel. 04106/71327
Interessierte für die Besetzung der Stelle der Schiedsfrau oder des Schiedsmann bei der Stadt Quickborn oder den Gemeinden Ascheberg, Bönningstedt, Ellerau oder Hasloh benutzen bitte das Bewerbungsformular Schiedsamt