- Sie melden den Verdacht bei der zuständigen Behörde.
- Die Behörde prüft Ihre Angaben.
- Bei hinreichendem Verdacht wird ein Verfahren eingeleitet.
- Sie erhalten gegebenenfalls Rückfragen oder weitere Informationen zum Verfahren.
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Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit vermuten, können Sie diese bei der zuständigen Behörde melden.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass gegen geltende Vorschriften eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde, können Sie dies der zuständigen Behörde melden. Die Anzeige kann schriftlich, mündlich oder elektronisch erfolgen.
Bitte geben Sie dabei möglichst genaue Informationen zum Sachverhalt, Zeitpunkt, Ort und beteiligten Personen an. Die Behörde prüft die Anzeige und entscheidet, ob ein Verfahren eingeleitet wird. Mit Ihrer Anzeige tragen Sie zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit bei.
Ordnungsamt der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist.
Sie sind nicht verpflichtet, die Anzeige zu erstatten, leisten aber einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit.
Unrichtige oder falsche Angaben können rechtliche Folgen haben.
Ihre Identität kann auf Wunsch vertraulich behandelt werden.
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