- Formulieren Sie den Inhalt Ihrer Patientenverfügung klar und deutlich.
- Besprechen Sie Ihre Angaben mit Vertrauenspersonen wie Verwandten, Freunden und Ihrem behandelnden Arzt oder Ärztin.
- Verfassen Sie die Patientenverfügung schriftlich und unterschreiben Sie diese.
- Geben Sie außerdem den Ort und das Datum an.
- Sie können die Patientenverfügung auch durch ein notariell beglaubigtes Handzeichen unterzeichnen. Das ist jedoch gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben.
- Benennen Sie Vertrauenspersonen, die die Verfügung auch unterschreiben können. Diese Personen sind später die Ansprechpersonen für den behandelnden Arzt oder Ärztin.
- Es ist sinnvoll zusätzlich zur Patientenverfügung auch persönliche Wertvorstellungen sowie Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben und religiöse Anschauungen, als Auslegungshilfe Ihrer Patientenverfügung, durch das behandelnde Ärzteteam, zu verfassen.
- Bewahren Sie Ihre Patientenverfügung so auf, dass sie im Falle der Anwendung zur Verfügung stehen kann.

