Bitte beachten Sie, dass diese Informationen ausschließlich dazu dienen, Ihnen einen Überblick über die Aufgaben und Zuständigkeiten der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters zu geben.
Wenn Sie ein persönliches Anliegen, einen Antrag oder eine Beschwerde haben, wenden Sie sich bitte an die dafür zuständigen Stellen der Gemeinde. Für Auskünfte zu konkreten Verwaltungsverfahren können je nach Thema unterschiedliche Fachbereiche zuständig sein.
Bei Fragen zu lokalen Regelungen, Satzungen oder Beschlüssen können Sie sich jederzeit an die Gemeindeverwaltung wenden.