Bitte beachten Sie, dass diese Informationen Ihnen ausschließlich einen Überblick über die Aufgaben und Zuständigkeiten der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters geben.
Wenn Sie ein persönliches Anliegen, einen Antrag oder eine Beschwerde haben, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen der Gemeinde oder des Amtes.
Für Fragen zu konkreten Verwaltungsverfahren können je nach Thema unterschiedliche Fachbereiche verantwortlich sein.
Bei Fragen zu örtlichen Regelungen, Satzungen oder Beschlüssen können Sie sich jederzeit an die Gemeindeverwaltung wenden. Eine rechtliche Beratung erfolgt im Rahmen dieser Informationen nicht.