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Verwaltungsleistung suchen


Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Berufsausbildung beantragen


Sie können als Fachkraft mit Berufsausbildung eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung erhalten, wenn Sie dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen.


Leistungsbeschreibung

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn Sie in einem Beruf in Deutschland arbeiten möchten, für den Sie eine qualifizierte Berufsausbildung benötigen. Das bedeutet, dass Sie eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf abgeschlossen haben. 

Die Ausbildungsdauer muss mindestens 2 Jahre betragen haben. Wenn Sie Ihre Berufsausbildung im Ausland abgeschlossen haben, muss die zuständige Anerkennungsstelle feststellen, ob Ihre Qualifikation gleichwertig mit der deutschen, qualifizierten Berufsausbildung ist. Eine zuständige Anerkennungsstelle kann zum Beispiel die Industrie- oder Handelskammer sein.

Damit Sie die Aufenthaltserlaubnis erhalten, muss die Bundesagentur für Arbeit grundsätzlich zustimmen. Diese prüft,

  • ob die Arbeitsbedingungen denen vergleichbarer deutscher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsprechen sowie
  • ob ein inländisches Beschäftigungsverhältnis vorliegt.

Die Aufenthaltserlaubnis wird für vier Jahre erteilt oder bei kürzerem Zeitraum für die Dauer des Arbeitsverhältnisses zuzüglich dreier Monate.


An wen muss ich mich wenden?

Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

Zuständige Stelle

Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Aufenthaltserlaubnis wird für höchstens 4 Jahre ausgestellt. Die Gültigkeit richtet sich nach der Geltungsdauer Ihres Arbeitsvertrags und der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.

Rechtsbehelf
  • Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Ablehnungsbescheid

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Kreis Pinneberg - Abteilung Zuwanderung und Integration
Adresse
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Telefon
+49 4121 4502-0
E-Mail
abh@kreis-pinneberg.de
WWW
https://kreis-pinneberg.de
Öffnungszeiten

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

Verkehrsanbindung
Kurt-Wagener-Str.
  • Bus: Linie 6502
Parkplätze
  • Behindertenparkplatz: direkt vor dem Haupteingang
  • Parkplatz: direkt vor dem Hauptgebäude (2 Stunden) oder auf dem Großparkplatz (Einfahrt Ernst-Abbe-Str.)
Gebäudezugänge
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht

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