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Verwaltungsleistung suchen


Gleichwertigkeit einer Qualifikation nach der Gefahrstoffverordnung beantragen


Wenn Sie Ihre bereits erworbene Qualifikation im Bereich Gefahrstoffe als gleichwertig zur Sachkunde anerkennen lassen wollen, müssen Sie die Gleichwertigkeit bei der zuständigen Stelle nachweisen.


Leistungsbeschreibung

Haben Sie im Bereich der Gefahrstoffe eine mit einer Sachkunde nach Gefahrstoffverordnung vergleichbare Qualifikation erlangt, zum Beispiel mit einer Berufsausbildung oder Weiterbildung? Dann können Sie diese vergleichbare Qualifikation bei der zuständigen Stelle als gleichwertig anerkennen lassen.

Diese Möglichkeit haben Sie auch, wenn Sie eine entsprechende Qualifikation im Ausland erworben haben.

Zur Anerkennung müssen Sie Nachweise vorlegen, die Ihre gleichwertige Qualifikation belegen.


Voraussetzungen
  • qualifizierte Aus- oder Weiterbildung, die der geforderten Sachkunde für die geplanten Tätigkeiten und Verwendungen vergleichbar ist
  • Nachweise von ausländischen Qualifikationen in deutscher Sprache
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Nachweis der vorhandenen Qualifikation in deutscher Sprache
    • Inhalte der Qualifikation
    • Zeugnis beziehungsweise Nachweis
Rechtsbehelf
  • Widerspruch
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Kiel - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz
Adresse
Seekoppelweg 5a
24113 Kiel
Telefon
0431 220040-10
Fax
0431 220040-650
E-Mail
arbeitsschutz@lasg.landsh.de
WWW
Staatliche Arbeitsschutzbehörde
Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Lübeck - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz
    Adresse
    Bei der Lohmühle 62
    23554 Lübeck, Hansestadt
    Telefon
    0451 317501-0
    Fax
    0451 31701-210
    E-Mail
    arbeitsschutz@lasg.landsh.de
    Öffnungszeiten

    Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

    Verkehrsanbindung
    Parkplätze
      Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Itzehoe - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz
      Adresse
      Oelixdorfer Straße 2
      25524 Itzehoe
      Telefon
      04821 66-0
      Fax
      04821 66-2807
      E-Mail
      arbeitsschutz@lasg.landsh.de
      WWW
      Staatliche Arbeitsschutzbehörde
      Öffnungszeiten

      Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

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