- Nachdem Sie die Ausnahmen von Vorschriften der Gefahrstoffverordnung beantragt haben, prüft die zuständige Behörde Ihren Antrag.
- Gegebenenfalls fordert die zuständige Behörde Unterlagen nach.
- Sie erhalten einen Zulassungsbescheid.
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Wenn Sie von Regelungen aus der Gefahrstoffverordnung abweichen wollen, müssen Sie eine Ausnahme bei der zuständigen Behörde beantragen.
Arbeitgeber, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben lassen, müssen verschiedene Maßnahmen ergreifen, um Menschen und Umwelt zu schützen. Wenn Sie als Arbeitgeber Arbeiten mit Gefahrstoffen durchführen lassen möchten, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, ist dies nur unter engen Voraussetzungen möglich. Sie müssen dies zudem bei der zuständigen Behörde vorab beantragen.
Dazu müssen Sie nachweisen, dass die Anwendung der Vorschriften der Gefahrstoffverordnung in Ihrem Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde und die Abweichung mit dem Schutz der Beschäftigten vereinbar ist.
Eine Ausnahme können Sie beispielsweise beantragen für:
Es gibt keine Frist.
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Bescheid über Ihren Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach Gefahrstoffverordnung.
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