Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Gebühr befreit werden oder Sie zahlen eine ermäßigte Gebühr.
Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!
Sie haben Ihr Studium erfolgreich in Deutschland abgeschlossen? Dann können Sie einen Arbeitsplatz suchen, der Ihrer Qualifikation entspricht, und dafür eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu 18 Monate beantragen.
Wenn Sie ausländische Absolventin oder ausländischer Absolvent einer deutschen Hochschule sind, können Sie im Anschluss an Ihr Studium eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche beantragen.
Die Aufenthaltserlaubnis kann Ihnen für bis zu 18 Monate erteilt werden. Sie dient dem Zweck der Arbeitssuche und kann nur einmalig um bis zu 6 Monate verlängert werden.
Während der Arbeitssuche dürfen Sie arbeiten und brauchen dafür keine Erlaubnis. Sie müssen die Kosten für Ihren Lebensunterhalt und Ihre Krankenversicherung selbst aufbringen, ohne öffentliche Leistungen zu beanspruchen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Gebühr befreit werden oder Sie zahlen eine ermäßigte Gebühr.
Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.
Webseiten-ID: 19386