So erhalten Sie die Rente der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für frühere Ehe- oder Lebenspartnerinnen beziehungsweise frühere Ehe- oder Lebenspartner:
-
Beantragen Sie die Rente bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft formlos.
- zum Beispiel per E-Mail, Telefon oder Post
- Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft setzt sich mit Ihnen in Verbindung, erläutert das weitere Vorgehen und fordert die notwendigen Unterlagen an.
- Alternativ können Sie die Rente online über das Portal „meine SVLFG“ beantragen.

