Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Verwaltungsleistung suchen


Witwen- und Witwerrente für frühere Ehepartnerinnen oder -partner von der landwirtschaftlichen Unfallversicherung erhalten


Nach dem Tod Ihres früheren Lebens- oder Ehepartners beziehungsweise Ihrer früheren Lebens- oder Ehepartnerin können Sie von der landwirtschaftlichen Unfallversicherung eine Rente erhalten.


Leistungsbeschreibung

Die „Witwen- und Witwerrente für frühere Ehegatten“ ist eine besondere Variante der Witwen- und Witwerrente. Wenn Ihre frühere Ehepartnerin oder Ihr früherer Ehepartner infolge eines Versicherungsfalles verstorben ist, können Sie diese Rente erhalten. Das Gleiche gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften.

Beispiel: Sie sind geschieden und bekommen Unterhalt. Die unterhaltspflichtige Person stirbt bei einem Arbeitsunfall. Die Rente ersetzt dann in gewissem Rahmen den Unterhalt.

Die Rente beträgt in der Regel bis zu 30 Prozent des Jahreseinkommens der verstorbenen Person. In bestimmten Fällen erhalten Sie die Rente in Höhe von bis zu 40 Prozent des Jahreseinkommens der verstorbenen Person. Das gilt, wenn Sie:

  • ein Kind erziehen,
  • älter als 47 Jahre alt sind oder
  • erwerbsgemindert, berufs- oder erwerbsunfähig im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung sind.

Es kann sein, dass neben Ihnen weitere Personen Anspruch auf die Rente haben, zum Beispiel wenn die verstorbene Person mehrmals verheiratet und geschieden war. In einem solchen Fall teilt sich die Rente je nach der Dauer der Ehe oder Lebenspartnerschaft mit der verstorbenen Person auf.

Wenn Sie ein Einkommen haben, verringert sich die Rente.


Verfahrensablauf

So erhalten Sie die Rente der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für frühere Ehe- oder Lebenspartnerinnen beziehungsweise frühere Ehe- oder Lebenspartner:

  • Beantragen Sie die Rente bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft formlos.
    • zum Beispiel per E-Mail, Telefon oder Post
  • Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft setzt sich mit Ihnen in Verbindung, erläutert das weitere Vorgehen und fordert die notwendigen Unterlagen an.
  • Alternativ können Sie die Rente online über das Portal „meine SVLFG“ beantragen.
Voraussetzungen

Sie erhalten die Witwen- oder Witwerrente für frühere Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie frühere Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, wenn

  • der Tod Folge eines Versicherungsfalles war,
    • dazu gehören Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten
  • Ihre frühere Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft geschieden, aufgehoben oder für nichtig erklärt wurde und
  • die verstorbene Person Ihnen während des letzten Jahres vor dem Tod Unterhalt geleistet hatte oder
  • Sie Anspruch auf Unterhalt hatten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antrag auf Witwen-/Witwerrente
  • Sterbeurkunde
  • Heiratsurkunde (Stammbuch) beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde
  • beglaubigte Scheidung, Auflösung oder Nichtigkeitserklärung der Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Einkommensnachweise

Zur Prüfung des Leistungsanspruches müssen Sie einen Antrag bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft stellen. Hier erfahren Sie auch, ob und gegebenenfalls welche weiteren Unterlagen benötigt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten für Sie an.

Welche Fristen muss ich beachten?
  • Die monatliche Auszahlung beginnt 3 Monate nach dem Tod.
  • Sie erhalten die Rente höchstens 21 Monate lang.
Bearbeitungsdauer

In der Regel 1 bis 3 Monate.

Rechtsbehelf
  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.
  • Klage vor dem Sozialgericht
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

Leistungen an Hinterbliebene durch die Landwirtschaftliche Unfallversicherung Bewilligung Witwenrente und Witwerrente an frühere Ehegatten

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Adresse
Weißensteinstraße 70-72
34131 Kassel, documenta-Stadt
Postanschrift
34105 Kassel, documenta-Stadt
Telefon
+49 561 785-0
Fax
+49 561 785219006
E-Mail
poststelle@svlfg.de
WWW
Internetseite der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr 
Freitag 08:00 – 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Verkehrsanbindung
    Parkplätze
      Geschäftsstellen und Beratungsstellen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
      Telefon
      +49 561 785-0
      E-Mail
      poststelle@svlfg.de
      WWW
      Geschäftsstellen und Beratungsstellen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Übersicht nach Bundesländern
      Öffnungszeiten

      Anrufzeiten
      Montag 8:00 – 16:00 Uhr
      Dienstag 8:00 – 16:00 Uhr
      Mittwoch 8:00 – 16:00 Uhr
      Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
      Freitag 8:00 – 13:00 Uhr


      Webseiten-ID: 19386