- Sie haben eine Approbation als Ärztin oder Arzt.
- Sie haben als Ärztin oder Arzt eine Facharztausbildung für Arbeitsmedizin oder dürfen die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin führen.
- Sie verfügen über Fachkenntnisse bezüglich Arbeiten in Druckluft.
- Sie verfügen über die erforderlichen technischen, personellen und räumlichen Voraussetzungen.
- Sie sind möglichst selbst gesundheitlich für das Arbeiten in Druckluft geeignet.

